Satzung Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V.
§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.) Der Verein führt den Namen „Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V.“
2.) Sitz des Vereins ist Kiel. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Kiel, unter der Nr. 503 VR 4100 KI, eingetragen.
3.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck, Aufgaben und Ziele
1.) Der Verein vertritt die Interessen der älteren Menschen in Schleswig-Holstein.................
Sie können die Satzung hier herunterladen:
Ordentliche Mitglieder können werden: die Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise) in Schleswig-Holstein, die durch Satzung, Richtlinien oder Beschluss des Vertretungsorganes einen Seniorenrat/-beirat oder einen Kreisseniorenbeirat (nachfolgend Seniorenvertretungen genannt) eingerichtet haben.
Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied finden Sie hier:
Gefördert vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Wissenschaftliche Beratung durch das "Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW)