Satzung, Mitgliedschaft

Satzung des Landesseniorenbeirates SH

Satzung Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V.

§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.) Der Verein führt den Namen „Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V.“
2.) Sitz des Vereins ist Kiel. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Kiel, unter der Nr. 503 VR 4100 KI, eingetragen.
3.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2 Vereinszweck, Aufgaben und Ziele 


1.) Der Verein vertritt die Interessen der älteren Menschen in Schleswig-Holstein.................


Sie können die Satzung hier herunterladen:


Aufnahmeanträge

Ordentliches Mitglied
Auszug aus der Satzung

Ordentliche Mitglieder können werden: die Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise) in Schleswig-Holstein, die durch Satzung, Richtlinien oder Beschluss des Vertretungsorganes einen Seniorenrat/-beirat oder einen Kreisseniorenbeirat (nachfolgend Seniorenvertretungen genannt) eingerichtet haben.


Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied finden Sie hier:


Förderndes Mitglied

Auszug aus der Satzung

Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich verpflichtet, durch finanzielle und/oder ideelle Leistungen die Aufgaben und Ziele des Vereins zu unterstützen. 


Aufnahmeantrag als förderndes Mitglied finden Sie hier

Share by: